Arbeitslosigkeit und engagement
Ehrenamt trotz Arbeitslosigkeit – geht das?
Ja, arbeitslos zu sein bedeutet nicht, dass man sich nicht ehrenamtlich engagieren darf. Im Gegenteil: Ein Ehrenamt kann helfen, neue Fähigkeiten zu entwickeln, Kontakte zu knüpfen und aktiv zu bleiben. In Bremen gibt es viele Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren – und das sogar im Einklang mit den Vorgaben der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.
Welche Regeln gelten für arbeitslose Personen im Ehrenamt?
Laut § 138 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches III (SGB III) ist eine ehrenamtliche, gemeinwohlorientierte Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit grundsätzlich erlaubt.
Dabei gilt die Voraussetzung, dass sie die berufliche Eingliederung nicht behindern darf.
Konkret bedeutet das, dass Arbeitslose dem Arbeitsmarkt weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen müssen.
1. Zeitlicher Umfang
Das Ehrenamt darf in der Regel nicht mehr als 15 Stunden pro Woche umfassen. Überschreitet die Tätigkeit diese Grenze, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld gefährdet sein – es sei denn, die Tätigkeit ist vollständig unbezahlt und dient ausschließlich dem Gemeinwohl. Tätigkeiten mit einem Umfang von 15 Stunden oder mehr pro Woche sind der Arbeitsagentur unverzüglich zu melden.
2. Aufwandsentschädigung und Freibeträge
Ehrenamtliche können eine Aufwandsentschädigung erhalten, die bis zu 200 € monatlich anrechnungsfrei bleibt.
Für Empfänger*innen von Grundsicherung (SGB II) liegt der Freibetrag bei 100 €.
Nutzt man den Übungsleiterfreibetrag oder die Ehrenamtspauschale, kann dieser Freibetrag auf bis zu 200 € erhöht werden.
3. Wichtig: Keine versteckte Erwerbstätigkeit!
Das Ehrenamt darf kein reguläres Arbeitsverhältnis ersetzen. Es darf keine Weisungsgebundenheit oder Integration in betriebliche Abläufe bestehen, sonst kann die Arbeitsagentur dies als Scheinselbstständigkeit werten und Leistungen kürzen
Warum lohnt sich ein Ehrenamt während der Arbeitslosigkeit?
Neben dem gesellschaftlichen Nutzen bietet freiwilliges Engagement auch persönliche Vorteile:
1. Man bleibt aktiv und entwickelt neue Fähigkeiten, die im Beruf nützlich sein können.
2. Es eröffnen sich neue berufliche Perspektiven und Kontakte zu potenziellen Arbeitgeber*innen.
3. Man sammelt praktische Erfahrungen, die den Lebenslauf bereichern.
In Bremen gibt es zahlreiche Engagementmöglichkeiten in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Umwelt. Diese lassen sich oft flexibel gestalten und an die persönliche Situation anpassen.
Praktische Hinweise:
✔ Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter frühzeitig informieren, um Unsicherheiten zu vermeiden.
✔ Lokale Anlaufstellen wie die Bremer Freiwilligen-Agentur oder die Engagementbörse Bremen nutzen, um passende Angebote zu finden.
✔ Vorab klären, ob es eine Aufwandsentschädigung gibt und wie sie sich auf die eigenen Leistungen auswirkt.
Fazit
Ehrenamtliches Engagement während der Arbeitslosigkeit ist nicht nur erlaubt, sondern kann auch einen wichtigen Beitrag zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung leisten. Gleichzeitig sollten die rechtlichen Vorgaben und Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter immer beachtet werden