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fahrtkostenerstattung - mit öpnv oder auto zum ehrenamt

Was bedeutet Fahrtkostenerstattung?

Fahrtkostenerstattung bezeichnet die Rückzahlung von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel oder die Zahlung einer Kilometerpauschale bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs im Rahmen eines Engagements.

Fahrtkostenerstattungen entlasten Engagierte. Sie sind ein wichtiger Schritt hin zu einem Engagement, das sich niemand aus finanziellen Gründen versagen muss, und fördern damit Vielfalt im Engagement.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland können ehrenamtlich Tätige Fahrtkosten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen, steuerfrei erstattet bekommen. Gemäß § 3 Nr. 50 Einkommensteuergesetz (EStG) dürfen Vereine und Organisationen Fahrtkosten bis zu 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzen.

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der Regel die tatsächlichen Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse erstattet.

In Bremen gelten diese bundesweiten Regelungen auch im Jahr 2025. Allerdings können einzelne Organisationen eigene Erstattungssätze festlegen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Es ist daher ratsam, sich bei der jeweiligen Organisation über die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung zu informieren.

Grenzen der Erstattung

Nicht alle Organisationen und Vereine können Fahrtkosten übernehmen. Insbesondere kleinere Einrichtungen sind oft finanziell eingeschränkt. Dies stellt eine Hürde für Engagierte dar, die sich keine regelmäßigen Ausgaben leisten können.

In der Bremer Engagementstrategie ist die Sicherstellung der Aufwandsentschädigung einschließlich Fahrtkostenerstattungen eine zentrale Forderung, um Engagement für alle zugänglich und möglich zu machen. Die Engagementstrategie fordert, dass finanzielle Unterstützungen ausgeweitet und strukturell gesichert werden, um Engagement unabhängig von den persönlichen finanziellen Möglichkeiten zu fördern.

Insbesondere in den Freiwilligendiensten wird unter dem Motto „Freie Fahrt für Freiwillige“ eine freie Nutzung des ÖPNV gefordert, mit denen Freiwilligendienstler*innen mit Bus und Bahn umsonst zu ihrer Dienststelle fahren könnten sollten.

Freiwilligendienstler*innen haben derzeit wie Auszubildende Anspruch auf Nutzung des so genannten TIM Tickets, das die Fahrtkosten auf 30 Euro im Monat reduziert (Stand: Dez 2024).

Praktische Hinweise für Ehrenamtliche

Ehrenamtlich Tätige sollten sich vorab bei ihrer Organisation oder ihrem Verein erkundigen, ob und in welchem Umfang Fahrtkosten erstattet werden.

Wie funktioniert die Erstattung?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Fahrtkosten abgerechnet werden können:

  1. Tatsächliche Kosten

    • Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, kannst du dir die Ticketkosten erstatten lassen.

    • Dafür brauchst du Belege wie Tickets oder Quittungen.


  2. Kilometerpauschale

    • Nutzt du dein eigenes Auto, kann eine Pauschale von (beispielsweise) 0,30 € pro Kilometer gezahlt werden.

    • Hierfür ist ein Fahrtenbuch oder eine einfache Liste mit Datum, Zweck der Fahrt und gefahrenen Kilometern hilfreich.

Tipp

Nicht erstattbare Fahrtkosten kannst du oft steuerlich absetzen. Wichtig: Fahrten und Kosten genau dokumentieren!