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Gemeinnützigkeit
Gewinnung von Freiwilligen
Grundsätze freiwilligen Engagments

gemeinnützigkeit bei engagement
im verein

Definition

Gemeinnützigkeit bezeichnet die Verfolgung von Zwecken, die dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehören unter anderem Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Sport sowie Wohlfahrtspflege. Vereine, Stiftungen und andere Organisationen können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie die rechtlichen Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) erfüllen.

 

Warum ist Gemeinnützigkeit wichtig?

Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation bringt erhebliche Vorteile mit sich:

 

  • Steuerliche Begünstigungen: Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Zudem können sie in der Regel von der Umsatzsteuer profitieren und unter bestimmten Bedingungen ermäßigte Steuersätze nutzen.

 

  • Spendenabzugsfähigkeit: Spender*innen können Zuwendungen steuerlich geltend machen, da gemeinnützige Organisationen Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.

 

  • Erhöhte Glaubwürdigkeit: Die Gemeinnützigkeit signalisiert Transparenz und gesellschaftliches Engagement, was Vertrauen bei Mitgliedern, Fördernden und der Öffentlichkeit schafft.

 

  • Fördermittel: Viele Stiftungen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen vergeben Fördermittel ausschließlich an gemeinnützige Organisationen.

 

Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit

 Damit ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

 

  • Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke: Die Ziele müssen in der Satzung festgelegt und auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein (§ 52–54 AO).

 

  • Selbstlosigkeit: Der Verein darf keine wirtschaftlichen Eigeninteressen verfolgen und muss seine Mittel ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwenden.

 

  • Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit: Die Organisation muss direkt und ohne Umwege den gemeinnützigen Zweck erfüllen.

 

  • Satzungskonforme Mittelverwendung: Bei einer Auflösung des Vereins muss das verbleibende Vermögen einer anderen gemeinnützigen Organisation oder einer öffentlichen Stelle zufließen.

 

Gemeinnützigkeit beantragen

 Die Gemeinnützigkeit wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Hierzu muss die Vereinssatzung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die tatsächliche Geschäftsführung diese Grundsätze umsetzen. Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin gegeben ist.

 

Beispiele für gemeinnützige Vereine

  • Sportvereine (z. B. Fußballclubs mit Jugendförderung)

 

  • Umweltschutzorganisationen (z. B. Vereine für nachhaltige Stadtentwicklung)

 

  • Soziale Initiativen (z. B. Tafeln, die Bedürftige unterstützen)

 

  • Bildungsvereine (z. B. Nachhilfevereine für benachteiligte Kinder)

 

Herausforderungen und Kritik

Obwohl Gemeinnützigkeit zahlreiche Vorteile mit sich bringt, gibt es auch Herausforderungen:

 

  • Unklare Abgrenzung: Die Bewertung durch Finanzämter kann variieren, insbesondere bei politischen oder wirtschaftsnahen Vereinen.

 

  • Auflagen und Nachweise: Organisationen müssen umfassend dokumentieren, dass sie die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllen.

 

  • Einschränkungen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten: Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten sind nur begrenzt zulässig, was die finanzielle Planung erschweren kann.

 

Fazit

 Die Gemeinnützigkeit ermöglicht es Organisationen, ihre gesellschaftlichen Ziele steuerlich begünstigt zu verfolgen und Spenden zu erhalten. Sie ist ein zentrales Instrument, um ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. Wer einen Verein gründen oder eine Organisation auf gemeinnützige Grundlagen stellen möchte, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und sich gegebenenfalls beraten lassen.

 

Weiterführende Informationen

 Detaillierte Informationen zur Gemeinnützigkeit, steuerlichen Vorteilen und Antragsstellung finden sich auf den Webseiten der Bremer Finanzverwaltung: