haftung im engagement
Siehe auch: Versicherung
Definition und Bedeutung
Haftung im Kontext des freiwilligen Engagements beschreibt die rechtliche Verantwortung von Ehrenamtlichen sowie der Organisationen, in denen sie tätig sind. Da Ehrenamtliche nicht als Arbeitnehmer*innen gelten, stellen sich besondere Haftungsfragen, insbesondere bei Schäden, die während der Tätigkeit entstehen.
Grundlagen der Haftung
Grundsätzlich gilt: Wenn Ehrenamtliche in Ausübung ihrer Tätigkeit Dritten Schaden zufügen, kann die Organisation haften. Diese Haftung ergibt sich aus § 278 BGB, wonach die Organisation für schuldhafte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilf*innen wie für eigenes Verschulden einstehen muss.
Allerdings können Organisationen von Ehrenamtlichen, die in Ausübung ihres Engagements Schaden verursacht haben, unter bestimmten Bedingungen Regress fordern:
Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des/der Ehrenamtlichen gegenüber der Organisation.
Normale Fahrlässigkeit: Eingeschränkte Haftung.
Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Volle Haftung des/der Ehrenamtlichen.
Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Da Haftungsrisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können, ist ein umfassender Versicherungsschutz entscheidend. Viele Organisationen verfügen über eine Betriebs- oder Vereinshaftpflichtversicherung, die fahrlässig verursachte Schäden abdeckt – jedoch nicht vorsätzliche Schäden.
In vielen Organisationen genießen Ehrenamtliche oft denselben Versicherungsschutz wie beruflich Mitarbeitende und sind beispielsweise über die jeweilige Berufsgenossenschaft mit abgesichert. Viele Organisationen schließen zudem Sammelversicherungen ab, die unter anderem Gebäude-, Inventar-, Haftpflicht- und Unfallrisiken abdecken.
Nachrangiger Versicherungsschutz für Freiwillige über das Land Bremen (ÖVB)
Sollte eine freiwillig tätige Person nicht ausreichend über die Organisation oder privat versichert sein, springt das Land Bremen nachrangig ein. Seit 2006 ist ein Sammel-Haftpflichtvertrag und ein Sammel- Unfallversicherungsvertrag mit der ÖVB Versicherung in Kraft. Die Versicherung schützt auch Freiwillige in Eltern- und Umweltinitiativen und anderen freien, kleinen Projekten, die oftmals nicht in der Lage sind, Versicherungsprämien zu zahlen.
Die mit der ÖVB abgeschlossene Zusatzversicherung funktioniert schnell, unbürokratisch und flexibel. Es ist keine vorherige Registrierung bei der Versicherung notwendig, sondern es genügt im Schadensfall, sich telefonisch zu melden.
Alles Infos dazu finden sich auf der Website der Senatorin für Soziales: Die Unfall- und Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Engagierte im Land Bremen.
Empfehlungen für Organisationen
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Organisationen:
Eine umfassende Haftpflicht- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche abschließen.
Klare Tätigkeitsbeschreibungen und Absprachen mit den Ehrenamtlichen treffen.
Ehrenamtliche regelmäßig zu den Themen Haftung und Versicherungsschutz informieren.
In Risikobereichen (z. B. Betreuung Minderjähriger) besondere Aufsichtspflichten sicherstellen.
Und die Haftungsrisiken des Vereins durch eine Betriebshaftpflichtversicherung und ggf. auch eine Vermögensschadenshaftpflicht für Geschäftsführung oder Vorstand minimieren.
Fazit
Haftungsfragen im Ehrenamt sind komplex, können aber durch geeignete Versicherungen und organisatorische Vorkehrungen gut abgesichert werden. Ein bewusster Umgang mit diesen Themen schützt sowohl Ehrenamtliche als auch die Organisationen und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Anmerkung: Diese Hinweise ersetzen keine versicherungstechnische und juristische Beratung und haben daher nur Empfehlungscharakter.