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freistellung von arbeit und beruf für das ehrenamt

Was heißt „Freistellung“ vom Job?

Die Freistellung durch die*den Arbeitgeber*in bezeichnet die Möglichkeit, sich für ehrenamtliches Engagement von der Arbeit befreien zu lassen – mit oder ohne Lohnfortzahlung. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind nicht einheitlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Bundesland, die Art des Engagements und mögliche tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement. Vielmehr existieren unterschiedliche Vorschriften, die je nach Bundesland und Engagementfeld variieren.

Besonders verbreitet sind Regelungen für:

  • Ehrenamtliche im Katastrophenschutz und Rettungsdienst (z. B. Feuerwehr, THW, Sanitätsdienste): Hier besteht oft ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung, etwa durch das Feuerwehrgesetz oder das THW-Helferrechtsgesetz.


  • Jugendarbeit: In einigen Bundesländern gibt es spezielle Freistellungsgesetze, die z. B. Jugendleiter*innen ermöglichen, für Veranstaltungen freigestellt zu werden.


  • Wahlhelfer*innen: Wer bei Wahlen als Wahlhelfer*in tätig ist, hat in der Regel Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach dem Bundeswahlgesetz.

Freistellung im Land Bremen

Das Land Bremen hat eine spezifische Regelung für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit erlassen. Das Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz Bremen gewährt diesen einen Anspruch auf Freistellung für bis zu zwölf Tage pro Jahr. Diese können auf maximal drei Veranstaltungen aufgeteilt werden.'

Zudem unterstützen viele Unternehmen in Bremen das Ehrenamt aktiv, indem sie ihren Mitarbeitenden zusätzliche freie Tage gewähren oder flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Hier lohnt sich der direkte Austausch mit der Personalabteilung.

Bedeutung für Engagierte

Die Möglichkeit der Freistellung kann ein entscheidender Faktor für die Übernahme eines Ehrenamts sein, insbesondere wenn es zeitintensiv ist oder mit Schulungen und Veranstaltungen verbunden ist. Eine klare gesetzliche Regelung schafft Sicherheit und erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Engagement.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer*innen

  • Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin suchen: Viele Betriebe zeigen sich kooperativ, wenn sie frühzeitig informiert werden.


  • Gesetzliche und tarifliche Regelungen prüfen: Manche Branchen haben spezielle Regelungen für Freistellungen.


  • Alternativen erwägen: Falls eine Freistellung nicht möglich ist, können auch Überstundenabbau oder Urlaubstage genutzt werden.


  • Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber finden: Unternehmen mit einer starken Corporate Social Responsibility (CSR)-Strategie fördern oft das Engagement ihrer Mitarbeitenden.


Fazit

Die Freistellung von der Arbeit für ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Möglichkeit, sich aktiv für die Gesellschaft einzusetzen. Während es für einige Tätigkeiten gesetzliche Ansprüche gibt, bleibt es in vielen Fällen eine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in. Eine gute Vorbereitung und klare Kommunikation können dabei helfen, eine tragfähige Lösung zu finden.